Mitgliedschaft / Spenden

Mitgliedschaft

Es wäre schön, wenn auch Du die Ravensburger Rutentrommler unterstützt. Gemeinsam wollen wir uns für die Belange der Ravensburger Rutentrommler einsetzen.

Die Aufnahmegebühr beträgt aktuell 25 Euro, die Jahresgebühr ebenfalls 25 Euro, kann aber freiwillig erhöht werden. Wer aktiv bei den Ravensburger Rutentrommler war, muss keine Aufnahmegebühr entrichten. Weiteres ist der Beitragsordnung zu entnehmen.

Hier findest du den Mitgliedsantrag. Bitte fülle ihn aus und sende ihn per Post an:

Förderverein Ravensburger Rutentrommler e.V.
Hüttenweg 2/9
88213 Ravensburg

Spenden        

Wir freuen uns über jede Spende! Alle eingehenden Zuwendungen kommen den Ravensburger Rutentrommlern zugute. Sei es für neue Trommeln, Kostüme oder Gemeinschaftsveranstaltungen. Falls Du uns regelmäßig unterstützen möchtest, bietet sich die Mitgliedschaft an. Der Jahresbetrag kann freiwillig erhöht werden. Bei einer einmaligen Untersützung bietet sich hier die Spende an. Bei Geldspenden sollte als Verwendungszweck: „Spende Förderverein Ravensburger Rutentrommler“ angegeben werden.

Unser Spendenkonto:             

Volksbank Ulm-Biberach eG
IBAN: DE94630901000218174004
BIC: ULMVDE66  

Als gemeinnütziger Verein können wir Spendenbescheinigungen ausstellen. Hier eine kleine Übersicht, über die Voraussetzungen. Solltet Ihr weitere Fragen haben, schickt uns eine Mail an Finanzen@förderverein-rutentrommler.de oder hinterlasst uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter unter 0751-95870620.

Bei Spenden wird zwischen privaten und geschäftlichen Spenden unterschieden. Es können sowohl Sach- als auch Geldspenden getätigt werden.

Privat:       

 – Geldspenden: Bis 200€ genügt dem Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis. Für alle höheren Spenden stellen wir auf Anfrage eine Bescheinigung aus.

 – Sachspenden: Auf Anfrage wird eine Bescheinigung der Spende ausgestellt, hierzu benötigen wir eine Auflistung des Wertes der gespendeten Gegenstände.

Geschäftlich: – Bei jeder Sach- / Geldspende stellen wir eine Bescheinigung aus. Bei Sachspenden benötigen wir hier eine Auflistung des Wertes der gespendeten Gegenstände.